Kartenübergabe
Der FC Schalke 04 geht aktiv gegen überhöhte Weiterverkäufe seiner Eintrittskarten vor. Wie im Leitbild unter Punkt 4 beschrieben, ermöglicht der Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Anhängern aus allen gesellschaftlichen Schichten die Teilnahme am Vereinsleben und den Besuch der Spiele. Es gehört zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung, gegen den Handel mit Tickets vorzugehen und das soziale Preisgefüge einzuhalten.
Wichtige Informationen
Überhöhte Weiterverkäufe verstoßen somit nicht nur gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FC Schalke 04 (AGB, Kapitel C Ziffer 2.2b), sondern auch gegen die Grundsätze des Kumpel- und Malocherclubs.
Verkäufe, bei denen ein höherer als vom Veranstalter vorgegebener Verkaufspreis erzielt wird, werden mit einer Abmahnung inklusive Vertragsstrafe von bis zu 2.500 Euro geahndet. Dies gilt sowohl für Tages- als auch für Dauerkarten. Dauerkarten-Abonnements werden zudem im Falle eines überhöhten Weiterverkaufs gekündigt. Die Vertragsstrafen kommen vollständig Schalke hilft! zugute.
Darüber hinaus fordert der FC Schalke 04 die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, sofern der Übeltäter weiterhin Eintrittskarten erwerben möchte.
Der FC Schalke 04 empfiehlt bei einer Kartenweitergabe an Unbekannte ein Übergabeprotokoll zu nutzen, am besten mit einer beidseitigen, aktuell gültigen, Personalausweiskopie. Hierbei akzeptiert der neue Karteninhaber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Fragen, Hinweise oder Vorschläge steht das Team der Ticketkontrolle gerne unter
Sollten Fans Tickets zu überhöhten Preisen erworben haben, können sie sich gerne mit entsprechenden Kaufbelegen unter